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Rechtsanwalt Ulrich
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10707 Berlin

Tel: +49 (0) 30 886 28 650
Fax: +49 (0) 30 886 06 19
Email: mail@ra-ulrich.com




Rechtsanwalt Nebenklage Berlin - Opfervertretung

Rechtsanwalt Beratung zur Nebenklage -Opfervertretung Berlin
Tel.: 030/88628650

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, dann können Sie in besonderen Fällen in dem gegen den Täter geführten Strafverfahren als Nebenkläger auftreten und sich dabei durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In diesem Fall treten Sie neben der Staatsanwaltschaft als weiterer Kläger auf.

Sie schließen sich dem Verfahren damit als Nebenkläger an. Eine der Vorraussetzungen dafür ist, dass die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage durch Einreichung einer Anklagschrift erhebt.

Eine Nebenklage ist bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. sexueller Missbrauch von Kindern, einer sexuellen Nötigung, einer Vergewaltigung), bei versuchten Mord, versuchtem Totschlag, allen Freiheitsdelikten, allen vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten als auch bei einem erpresserischen Menschenraub und einer Geiselnahme möglich. Seit neuestem können auch Stalkingopfer (Nachstellung gem. § 238 StGB) als Nebenkläger auftreten.

Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten einer Nebenklage zu tragen, so kommt die Übernahme der Kosten durch eine Beantragung von Prozesskostenhilfe in betracht. Bei bestimmten Delikten kann ein Rechtsanwalt auch als Beistand vom Gericht bestellt werden. Im Falle der Verurteilung des Angeklagten, muss dieser für gewöhnlich die Ihnen angefallenen Kosten erstatten.

Durch eine Nebenklage können Sie Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens nehmen.

Ihnen wird rechtliches Gehör gewährt, Sie haben ein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft und Sie haben ein Anwesenheitsrecht während der Hauptverhandlung, selbst dann, wenn Sie als Opfer der vorliegenden Straftat als Zeuge vernommen werden müssten. Sie haben das Recht, Richter oder Sachverständige abzulehnen, Täter und Zeugen zu befragen und eigene Beweisanträge zu stellen. Entscheidungen der Staatsanwaltschaft die bekannt gegeben werden, müssen auch Ihnen als Nebenkläger bekannt gegeben werden.

Wir vertreten Sie als Nebenkläger in Berlin. Sollten Sie die Kosten eines Verfahrens nicht selbst tragen können, besprechen wir, ob eine Kostenerstattung in Betracht kommt. Kontaktieren Sie uns unter unserer Kanzleinummer: 030-88628650 oder schreiben Sie uns zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins eine Email: mail@ra-ulrich.com

 

 

 

 

 

 

 

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