Beratung Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf 
            Tel.: 030/88628650
        Ein Mandatsverhältnisses beginnt mit einer  gründlichen Beratung. Der erste Schritt  hierbei liegt in der  gemeinsamen Aufarbeitung des zugrunde liegenden Sachverhalts. Als nächstes kommt es zu einer umfassenden Aufklärung über das zu erwartende   Kostenrisiko. Sobald dies geklärt ist, werden die verschiedenen Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise in der Angelegenheit dargestellt und erläutert. 
          Es werden dazu konkrete Vorgehensvorschläge gemacht. Zu beachten ist jedoch, dass die  entgültige Entscheidung über die Vorgehensweise  allein bei Ihnen liegt.
  
  
    Außergerichtliche Vertretung
  
          Die außergerichtliche Vertretung kann in einem Schreiben an die Gegenseite oder an eine Behörde bestehen. In manchen Fällen bietet sich  auch ein klärendes Gespräch mit der Gegenseite an.
          Ziel der außergerichtlichen Vertretung ist  die Herbeiführung einer gütlichen Einigung ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Ein gütlicher Einigungsversuch hat immer Priorität, hierdurch können in erheblichem Umfang Kosten gespart werden und das persönliche Verhältnis zur Gegenseite wird nicht wie durch einen Gerichtsprozess belastet.
  
  
  Prozessführung
  
          Eine gütliche Einigung lässt sich nicht immer herbeiführen. Die Führung eines Prozess ist deshalb oftmals   nicht vermeidbar. Bevor es zu einem Prozess kommt steht immer eine weitere  sorgfältige Prüfung der Rechtslage, der Erfolgaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung,  über mögliche alternative Vorgehensweisen und das zu erwartende Kostenrisiko.