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Bürozeiten:
Mo - Fr: 10:00 - 18:00 Uhr
Charlottenburg Wilmersdorf

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Rechtsanwalt Ulrich
Kurfürstendamm 171-172
10707 Berlin

Tel: +49 (0) 30 886 28 650
Fax: +49 (0) 30 886 06 19
Email: mail@ra-ulrich.com




Rechtsberatung im Strafrecht - Strafverteidiger Berlin -

Anwalt in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf
Tel.: 030/88628650

Schnell kann es passieren und man wird als Beschuldigter einer Straftat vernommen, obwohl man gar nichts verbrochen hat oder weil man zwar etwas getan hat, dies aber keinesfalls in dem Umfang und der Härte der vorgeworfenen Tat. In diesem Fall sollte man den Weg gegenüber der Justiz keineswegs allein beschreiten.

Man muss sich den Vorwürfen gegenüber sowohl bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht zur Wehr setzen.

Eine Verteidigung bzw. Beratung sollte frühestmöglich erfolgen, damit ggf. schon eine Anklage verhindert werden kann. So sollte schon im Stadium des Ermittlungsverfahrens, bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen oder bei Vernehmungen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter eine rechtsanwaltliche Vertretung erfolgen bzw. ein rechtsanwaltlicher Beistand eingeholt werden.

Aber auch mit Anklageerhebung ist noch keinesfalls alles verloren. Eine
Verurteilung entscheidet sich letztendlich in der Hauptverhandlung. Der Richter muss davon überzeugt sein, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat. Bei Zweifeln ist der Angeklagte in dubio pro reo freizusprechen.

Aufgabe des Rechtsanwalts ist es, berechtigte Zweifel bei dem Richter zu erwecken. 

Zwar kann auch ein Angeklagter selber die Vorwürfe aus der Welt räumen und berechtigte Zweifel bei dem Richter erwecken, einem Rechtsanwalt wird dies aber besser gelingen, da er im studieren der Akten für den Prozess mehr Erfahrung besitzt und so auf bestimmte Ungereimtheiten in den Aussagen der Zeugen und auf mögliche unrechtmäßige Beweismittel, die einem Beweismittelverwertungsverbot unterliegen, aufmerksam wird. Diese Kenntnisse kann er durch Anträge, Einwände und Befragungen der Zeugen zum Gegenstand der Hauptverhandlung machen und dadurch einen Freispruch bei gegebener Rechtslage erreichen.

Sollte gegen Sie ein benachteiligendes Urteil ergehen kann gegen dieses ein Rechtsmittel eingelegt werden.

Wir begleiten Sie gern bei diesem Weg.

Typische Angelegenheiten des Anwalt im Strafrecht:


- Vernehmung bei der Polizei,
- Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft,
- Einspruch gegen Strafbefehl,
- Anklageschrift und Anklage,
- Haftbefehl & Verhaftung,
- Untersuchungshaft,
- Pflichtverteidiger und Pflichtverteidigung,
- Nebenklage und Adhäsionsverfahren für Opfer einer Straftat,
- Berufung in Strafsachen,
- Revision in Strafsachen,
- Tötungsdelikte und Kapitalstrafsachen,
- Betrugsdelikte,
- Internetstrafrecht,
- Jugendstrafrecht,
- Verkehrsstrafrecht,
- Betäubungsmittelstrafrecht, Drogenstrafrecht
- Vermögensdelikte: Raub,Erpressung, Diebstahl,
- Steuerstrafrecht,
- Wirtschaftsstrafrecht,
- Ordnungswidrigkeiten,
- Zeugenvernehmung und Beschuldigtenvernehmung,
- Führerschein,
- Vorladung,
- Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit
- Zeugenentschädigung,
- Opferschutz

 

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