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Rechtsanwalt Ulrich
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Rechtsanwalt Kündigung wegen Eigenbedarf Berlin

Anwalt in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf
Tel.: 030/88628650

Kündigung wegen Eigenbedarf

Sollten Sie Vermieter sein und beabsichtigen das Mietverhältnis über einen Wohnraum aus Eigenbedarf zu kündigen, dann prüfen wir für Sie, ob in Ihrem Fall die gesetzlichen Vorraussetzungen für eine solche Kündigung gegeben sind und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Kündigung.

Grundsätzlich liegt Eigenbedarf für den Vermieter vor, wenn er die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushaltes benötigt. Der Vermieter benötigt die Wohnung, wenn er beabsichtigt, selbst in die Wohnung einzuziehen oder sie einer vom Gesetz privilegierten Person zu überlassen und wenn er hierfür vernünftige Gründe hat.

Sollte der Mieter ein entgegenstehendes Interesse haben, dann wird dieses nur auf seinen Widerspruch gemäß § 574 BGB berücksichtigt.

Sollte es zu einer gerichtlichen Streitigkeit kommen, dann dürfen die Gerichte prüfen, ob der Wunsch des Eigentümers ernsthaft verfolgt wird, ob er auf vernünftige und nachvollziehbare Gründe gestützt ist, ob er unter Umständen rechtsmissbräuchlich ist, weil der Vermieter einen überhöhten Wohnbedarf geltend macht, die gekündigte Wohnung die Nutzungswünsche des Vermieters überhaupt nicht erfüllen kann ( Zweckentfremdung) oder der Wohnbedarf in einer anderen, frei gewordenen Wohnung des Vermieters ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden kann.

Stellt der Mieter nach der Kündigung wegen Eigenbedarfs fest, dass der Eigenbedarf des Vermieters nur vorgetäuscht wurde, dann stehen ihm grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter zu. Typische Schadensersatzansprüche sind z. B. Umzugskosten, Maklerkosten, Renovierungskosten, höhere Mietausgaben für die neue Wohnung.

Anhaltspunkte für einen Missbrauch sind z. B. ein überhöhter Bedarf, Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs bereits bei Abschluss des Mietvertrages, Vermieter steht vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Alternativwohnung zur Verfügung.

Kontakieren Sie uns unter der Kanzleinummer: 030-88628650

 

 

 

 

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