Rechtsanwalt Hausdurchsuchung - Durchsuchung - Strafverteidiger
Rechtsanwalt Beratung nach Hausdurchsuchung - Durchsuchung in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf
Tel.: 030/88628650
Sollte in Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen durch die Polizei eine Durchsuchung durchgeführt worden sein, bei der Sie als Beschuldigter behandelt wurden, dann sollten Sie sich sofort mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Allein der Umstand, dass bei Ihnen eine Durchsuchung als Beschuldigter einer Straftat stattfand, hat zu bedeuten, dass die Ermittlungsbehörden zumindest vor der Durchsuchung davon ausgingen, dass Sie als ein Straftäter wegen Begehens einer bestimmten Straftat in Betracht kamen. Dieser Verdacht könnte sich nach der Durchsuchung erhärtet haben.
Sie sollten schon während der Durchsuchung, jedoch spätestens nach dieser einen Strafverteidiger kontaktieren. Achtung! Tätigen Sie keine Auskünfte gegenüber den anwesenden Polizeibeamten zu der Ihnen vorgeworfenen Tat. Schweigen Sie bei Fragen zum Tatvorwurf.
Eine Aussage kann gegebenenfalls nach der späteren Einsichtnahme in die Strafakte nachgeholt werden.
Sollte Gegenstände beschlagnahmt worden sein, dann werde ich die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme prüfen und mich um die Freigabe der Gegenstände kümmern.
Kontaktieren Sie uns unter unserer Kanzleinummer: 030-88628650 oder schreiben Sie uns zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins eine Email: mail@ra-ulrich.com