Rechtsberatung im Ausländerrecht
Anwalt in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf
Tel.: 030-88628650
Als im Ausländerrecht tätige Kanzlei in Berlin unterstützen wir Sie als Anwalt bei Ihren ausländerrechtlichen Problemen.
Das Ausländerrecht regelt u. a. die Rechte ausländischer Bürger die in Deutschland leben, nach Deutschland ziehen möchten oder in Deutschland bereits gelebt hatten und im wesentlichen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Bei der Beschaffung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels z.B. in Form eines Visums, einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) stehen wir Ihnen beratend und unterstützend bei. Sollte es nötig sein, helfen wir Ihnen bei den Behördengängen und nötigenfalls bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Klagewege vor Gericht.
Neben den bereits erwähnten Problemstellungen im Ausländerrecht ergeben sich in diesem Zusammenhang auch eine Menge anderer Problemkreise, z. B. zu Fragen um die Arbeitserlaubnis, zur Integration, zur sozialen Sicherung, zum Staatsangehörigkeitsrecht und zu möglichen strafrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthaltstatus. Auch bei der Bewältigung dieser Probleme stehen wir Ihnen als Unterstützung sowohl vor den Behörden als auch vor den Gerichten zur Seite.
Wir beraten Sie im Hinblick auf das Europäische Niederlassungs- und Freizügigkeitsrecht und helfen Ihnen bei Einbürgerung und Feststellung der Staatenlosigkeit.
Sollten Sie den Wunsch haben, einen oder eine deutsche/n Staatsangehörige/n zu heiraten, helfen wir Ihnen bei der Eheschließung und der Erledigung der nötigen Behördengänge in Berlin.
Sollten Sie den Wunsch haben, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, dann prüfen wir, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit gegeben sind und helfen Ihnen für den Fall, dass diese vorliegen, bei dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.
Sollte es darum gehen, Ihre Familie zusammen zu führen, dann unterstützen wir sie auch dabei als Anwalt in Berlin.
Im Hinblick auf den Standort der Kanzlei bringt deren Sitz in Berlin Vorteile, da bei allen Visaverfahren das Verwaltungsgericht Berlin das zuständige Gericht für ganz Deutschland ist.
Wir möchten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Probleme im Ausländerrecht beistehen.
typische Angelegenheiten im Ausländerrecht sind:
- unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis),
- Erteilung von Aufenthaltstiteln,
- Widerruf von Aufenthaltstiteln,
- Ausreisepflicht,
- Versagung von Aufenthaltstiteln,
- Duldung,
- Ehegattennachzug,
- Aufenthaltserlaubnis- die durch die Ausländerbehörde nicht verlängert wurde,
- Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft/Staatsangehörigkeit,
- Einbürgerung,
- Familienzuführung,
- Aufenthaltsrecht zum Zwecke des Studiums,
- Aufenthaltstitel befristet und unbefristet,
- Deutsche Botschaft,
- Unterstützung gegenüber Standesamt,
- Einreise und Aufenthaltsvoraussetzungen,
- Arbeitserlaubnis,
- Bleiberecht,
- Härtefallregelungen,
- türkische Staatsbürgerschaft Wehrdienst,
- Passersatz,
- Beantragung eines Visums,
- Aufenthalt Kinder,
- Besuchervisum,
- Scheinehe,
- Ausweisung,
- Daueraufenthalt EG,
- Aufenthalt Hochqualifizierte,
- Aufenthalt Facharbeiter,
- Aufenthalt Wissenschaftler,
-
Aufenthalt zur Arbeitsaufnahme,
- selbstständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus humanitären Gründen