Pflichtverteidiger Berlin
Rechtsanwalt Strafrecht Berlin Charlottenburg Wilmersdorf
Tel.: 030/88628650
Rechtsanwalt Ulrich übernimmt auch Pflichtverteidigungen.
Eine Pflichtverteidigung kommt im Falle einer Strafandrohung von mindestens einem Jahr oder im Falle einer Untersuchungshaft in betracht.
Die Kosten einer Pflichtverteidigung werden zunächst von der Staatskasse getragen. Der Rechtsanwalt wird dem Beschuldigten als dessen Pflichtverteidiger beigeordnet.
Sollte es aber zu einer Verurteilung kommen, dann werden die Kosten der Pflichtverteidigung von der Staatskasse als Kosten des Verfahrens vom Verurteilten verlangt. Es handelt sich in diesem Fall um einen Anspruch der Staatskasse gegenüber dem Verurteilten.
Sollte ein Fall einer Pflichtverteidigung vorliegen, dann muss der Angeklagte einen Pflichtverteidiger nehmen.
Kontaktieren Sie uns für die Übernahme Ihrer Pflichtverteidigung unter unserer Kanzleinummer: 030-88628650 oder schreiben Sie uns zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins eine Email: mail@ra-ulrich.com
Außerhalb von Berlin werden auch Pflichtverteidigungen im Bundesland Brandenburg wahrgenommen.