Rechtsberatung im Familienrecht
Anwalt in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf
Tel.: 030/88628650
Das Familienrecht beinhaltet das Eherecht, Kindschaftssachen sowie das Betreuungsrecht.
Vor jeder Ehe sollten sich die zukünftigen Ehepartner überlegen, ob sie es bei der gesetzlich geregelten Zugewinngemeinschaft belassen sollten oder ob sie einen Ehevertrag schließen wollen. Hierbei ist es ratsam frühzeitig einen Anwalt im Familienrecht in Berlin aufsuchungen um sich über die verschiedenen Güterstände und Regelungsmöglichkeiten die in Betracht kommen beraten zu lassen.
Öfters scheitern Ehen aus den verschiedensten Gründen.
Bei Trennung und Scheidung kommt es dabei häufig zu Streitigkeiten zwischen den ehemaligen Partnern. Es geht dabei zumeist um Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausrat, Kindesunterhalt, das Sorgerecht für das Kind und um den Zugewinnsausgleich und Versorgungsausgleich. Die Beiziehung eines Rechtsanwaltes im Familienrecht ist gerade in diesen Fällen unbedingt notwendig.
Aber nicht alle Probleme im Familienrecht sind ehebedingt.
Oft gibt es Streitigkeiten rund um das gemeinsame Kind, wie um das Sorgerecht, den Kindesunterhalt oder um eine Vaterschaftsanerkennung aber es kommen auch Probleme rund um die Betreuung eines anderen Angehörigen in Frage, der seine Angelegenheiten auf Grund von bestimmten Gegebenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann.
Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen als Anwalt im Familienrecht in Berlin bei und finden zusammen die für Sie sinnvollste Lösung. Diese wird dann auf dem bestmöglichen Weg, sei es durch Vergleiche, Erklärungen der Gegenseite oder gerichtliche Entscheidungen umgesetzt.
internationale Scheidungen
Sollten Sie in einem anderen Land geheiratet haben, ist das kein Hindernisgrund für eine Scheidung in Deutschland.
In diesem Fall findet internationales Privatrecht Anwendung: Entweder wird das Familienrecht des Herkunftslandes von dem deutschen Gericht angewendet oder deutsches Familienrecht, dies z. B wenn dass Recht des Herkunftslandes nicht mit der deutschen Rechtsordnung vereinbar ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Lebensmittelpunkt der Ehe durch den ständigen Aufenthalt der Partner in Deutschland war (Aufenthaltserlaubnis). Damit das gewonnene Urteil im Herkunftsland auch Wirkung entfaltet, muss es durch das dortige örtlich zuständige Gericht anerkannt werden.
Im Familienrecht vertreten wir Sie als Rechtsanwalt vor den Familiengerichten in Berlin. Diese sind das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, das Amtsgericht Pankow-Weißensee und das Amtsgericht Schöneberg.
Wir sind bereit Sie bei Ihren Problemen im Familienrecht in Berlin zu beraten und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Anwalt zu unterstützen.
Typische Angelegenheiten im Familienrecht sind:
- Ehescheidung,
- Scheidungsfolgen,
- Ehevertrag,
- Zugewinnausgleich,
- Sorgerecht,
- Umgangsrecht,
- Gewaltschutz und häusliche Gewalt,
- Adoption,
- Hausrat,
- Gütertrennung,
- Trennungsunterhalt,
- nachehelicher Ehegattenunterhalt,
- Kindesunterhalt,
- unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche,
- Bemessung nach der Düsseldorfer Tabelle,
- nichteheliche Lebensgemeinschaft,
- Vaterschaftsanerkennung,
- Jugendamt,
- Abänderungsklage,
- ausländisches Scheidungsurteil anerkennen
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Versorgungsausgleich