Rechtsanwalt Akteneinsicht Berlin - Strafverteidiger
Rechtsanwalt- Beratung nach Akteneinsicht Berlin
Tel.: 030/88628650
Eine erfolgsversprechende Strafverteidigung kann nur erfolgen, wenn vorher eine Akteneinsicht in die Strafakte vorgenommen wurde.
Ohne eine umfangreiche Kenntnis der Strafakte, ist eine gute Strafverteidigung schwer möglich.
Vor Kenntnis des Akteninhalts sollte man als Beschuldigter keine Aussage zum Strafvorwurf treffen.
Die strafrechtliche Einschätzung der vorgeworfenen Tat, sollten Sie einem Strafverteidiger überlassen, denn dieser weiß genau, welche Umstände sich zu Ihren Gunsten und welche Umstände sich zu Ihren ungunsten auswirken.
Die Hauptvorrausetzung für diese Einschätzung ist, neben Ihrer Schilderung der Geschehnisse, die Kenntnis des Inhalts der Strafakte.
Wir nehmen für Sie in jedem Stadium des Strafverfahrens eine Akteneinsicht vor und besprechen nach erfolgter Akteneinsicht, den gegen Sie vorliegenden Strafvorwurf und die tatsächlichen Verteidigungsmöglichkeiten.
Kontaktieren Sie uns unter unserer Kanzleinummer: 030-88628650 oder schreiben Sie uns zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins eine Email: mail@ra-ulrich.com
Je nach dem Umfang des Falles werden wir Ihnen ein konkretes Angebot für eine Akteneinsicht geben.