Rechtsanwalt Scheidung Berlin- Ehescheidung Berlin
Anwalt in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf
Tel.: 030/88628650
Sollten Sie sich zu einer Scheidung in Berlin entschieden haben, dann vertrete ich Sie gerne bei Ihrem Scheidungsverfahren und den Scheidungsfolgesachen vor dem Familiengericht Berlin als Ihr Scheidungsanwalt. Im vorhinein berate ich Sie, ob die Vorraussetzungen für eine Scheidung in Ihrem Fall gegeben sind und kläre Sie über alle wirschaftlichen Fragen zur Ihrer Scheidung auf. Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, die Kosten eines Scheidungsverfahrens zu tragen, dann prüfe ich für Sie, ob in Ihrem Fall die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Ehescheidung und die Scheidungsfolgesachen in Frage kommt.
Ich werde Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen rund um die Scheidung behilflich sein.
Kontaktieren Sie mich unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650
Zur Ehescheidung in Berlin:
Wo findet die Ehescheidung in Berlin statt ?
Die Ehescheidung in Berlin wird vor den Familiengerichten in Berlin durchgeführt.
In Berlin gibt es drei Familiengerichte.
Das Familiengericht Pankow/ Weißensee, dass für die Bezirke Mitte, Pankow, Weißensee, Tiergarten und Wedding zuständig ist, das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg, dass für die Bezirke Tempelhof, Kreuzberg, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Spandau, Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf, Köpenick und Lichtenberg zuständig ist und dass Familiengericht Schöneberg, dass für die Familienangelegenheiten bei wohnsitzlosen indanländischen Personen zuständig ist.
Wie läuft das Scheidungsverfahren in Berlin der Regel ab ?
In der Regel wird zunächst einmal der Scheidungsantrag einer der Eheleute bei dem zuständigen Familiengericht durch einen Rechtsanwalt in Berlin eingereicht.
Dieser wird dann der Gegenseite zugestellt. Die Gegenseite soll daraufhin zu dem Scheidungsantrag des Antragsstellers Stellung nehmen. Insbesondere, wann es zur Trennung kam, ob die Scheidungsfolgesachen strittig sind und ob beabsichtigt ist der Scheidung zuzustimmen oder nicht.
Als nächstes werden den Parteien über die Rechtsänwälte die Formulare zum Versorgungsausgleich übersandt, die diese ausgefüllt zurück an das Familiengericht zu schicken haben. Die ausgefüllten Formulare zum Versorgungsausgleich werden durch die Versorgungsausgleichsträger überprüft, die dann die Höhe der jeweiligen Anwartschaften bestimmen. Die sich ergebenden Anwartschaften und die Berechnungen hierzu werden dann den Rechtsanwälten übersandt.
Als nächstes wird vom Familiengericht ein Scheidungstermin festgelegt, zu dem die Ehepartner geladen werden. Im Termin werden dann die Vorraussetzungen für die Scheidung erörtert. Insbesondere werden die Parteien über den Trennungszeitpunkt und den Willen zur Scheidung befragt. Ferner kommt es zu Erörterungen zu dem Versorgungsausgleich und den Scheidungsfolgesachen wie um das Sorgerecht, den Unterhalt den Hausrat oder um die Wohnung. Bei gegebener Rechtslage wird die Ehe durch Urteil im Termin geschieden. Durch einen Verzicht auf Rechtsmittel kann die Scheidung sofort rechtskräftig werden.
Können sich bei der Scheidung beide Ehegatten von einem Rechtsanwalt vertreten lassen ?
Es besteht das Gerücht, dass sich beide Ehegatten von einem Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren vertreten lassen können. Dies ist so nicht richtig. Bei der Vertretung von beiden Ehegatten im Scheidungsverfahren, könnte es aufgrund der verschiedenen Pobleme der Ehegatten zu Interessenkonflikten kommen. Eine umfassende interessengerechte Beratung wäre aufgrund dessen für eine Partei nicht gewährleistet. Da der Rechtsanwalt bei der Scheidung jedoch die Intessen eines Mandanten zu vertreten hat, würde das eine Benachteiligung eines der Beteiligten bedeuten, die nicht hingenommen werden kann. Der Rechtsanwalt darf aufgrund dieses möglichen Interessenkonfliktes nicht beide Ehepartner bei der Ehescheidung vertreten. Zu den Besprechungsterminen beim Rechtsanwalt soltte der Ehepartner daher fernbleiben.
Davon zu unterscheiden ist, ob bei einer Ehescheidung die rechtsanwaltliche Vertretung beider Ehegatten notwendig ist. Dies ist nicht der Fall, nur der Ehegatte der auch die Scheidungsklage einreicht und den Scheidungsantrag stellt muss anwaltlich vertreten werden. Trotzdem ist es ratsam, wenn beide Ehegatten einen Anwalt beauftragen, da eine Scheidung und die Folgesachen der Scheidung recht kompliziert und Umfangreich sind. Bei den Entscheidungen die in diesem Zusammenhang getroffen werden können ist der Rat und der Beistand von einem Rechtsanwalt sehr ratsam.
Unter welchen Vorraussetzungen ist eine Scheidung möglich ?
Die Beantwortung der weiteren Fragen wird in den nächsten Tagen erfolgen.